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   BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12   

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https://dejure.org/2013,27091
BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12 (https://dejure.org/2013,27091)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2013 - X ZR 19/12 (https://dejure.org/2013,27091)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2013 - X ZR 19/12 (https://dejure.org/2013,27091)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Tretkurbeleinheit

    § 117 PatG, § 529 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 531 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO, § 531 Abs 2 S 1 Nr 2 ZPO, § 531 Abs 2 S 1 Nr 3 ZPO
    Patentnichtigkeitsberufungsverfahren: Voraussetzungen für die Zulassung neuer Angriffs- bzw. Verteidigungsmittel bestehend aus technischen Informationen einer Entgegenhaltung bzw. Rechercheergebnissen - Tretkurbeleinheit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten des Angriffs auf ein Streitpatent bzgl. einer zur Montage vorgesehenen Fahrradkurbel-Baugruppe

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsberufungsverfahren: Voraussetzungen für die Zulassung neuer Angriffs- bzw. Verteidigungsmittel bestehend aus technischen Informationen einer Entgegenhaltung bzw. Rechercheergebnissen - Tretkurbeleinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgsaussichten des Angriffs auf ein Streitpatent bzgl. einer zur Montage vorgesehenen Fahrradkurbel-Baugruppe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Zulassung eines neuen Angriffsmittels, wenn keine fehlende Nachlässigkeit vorliegt

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Tretkurbeleinheit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Zulassung eines neuen Angriffsmittels, wenn keine fehlende Nachlässigkeit vorliegt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 198, 187
  • GRUR 2013, 1272
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der Begriff der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel im Zivilprozess zwar nur streitiges und daher beweisbedürftiges Vorbringen (BGH, Urteil vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03, BGHZ 161, 138, 142; Beschluss vom 23. Juni 2008 - GSZ 1/08, BGHZ 177, 212 Rn. 10).

    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof insbesondere darauf hingewiesen, dass dem Zweck des Zivilprozesses eine Auslegung der Vorschrift widerspreche, nach der das Gericht sehenden Auges auf einer falschen, von keiner Partei vorgetragenen tatsächlichen Grundlage entscheiden müsste (BGHZ 161, 138, 143).

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der Begriff der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel im Zivilprozess zwar nur streitiges und daher beweisbedürftiges Vorbringen (BGH, Urteil vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03, BGHZ 161, 138, 142; Beschluss vom 23. Juni 2008 - GSZ 1/08, BGHZ 177, 212 Rn. 10).
  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12
    Als zur Erfindung gehörend ist eine bestimmte Ausführungsform auch dann offenbart, wenn sie nur in den mit den Anmeldungsunterlagen eingereichten Ansprüchen beschrieben ist, nicht aber daneben auch in der Beschreibung oder dort - wie hier geltend gemacht - mit bestimmten zusätzlichen Elementen, wie den hier in Rede stehenden Abstandsstücken (vgl. hierzu beispielsweise BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 Rn. 46 - Fälschungssicheres Dokument).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12
    Ist, wie vorliegend, keine Aufgabe formuliert, kommen die in der Beschreibung erwähnten, mit den bekannten Lösungen verbundenen Probleme als Anhaltspunkte für die zutreffende Auslegung des Patentanspruchs in Betracht, aus dessen Leistungsergebnis sich wiederum die Aufgabe im Sinne des tatsächlich gelösten technischen Problems ableiten lässt (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung).
  • BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel III

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12
    Dies schließt nicht aus, dass bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit auch andere technische Probleme zu berücksichtigen sind, zu deren Lösung der Fachmann veranlasst sein kann, die technische Lehre der Erfindung vorzuschlagen oder jedenfalls in Erwägung zu ziehen (Urteil vom 11. März 2011 - X ZR 72/08, GRUR 2011, 607 Rn. 12, 14 - kosmetisches Sonnenschutzmittel III).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06

    Hubgliedertor II

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12
    Das zielt aber auf den häufig erhobenen Einwand, die erteilten Patentansprüche gingen über den Gegenstand der in den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen formulierten Ansprüche hinaus, und stellt in diesem Zusammenhang klar, dass es für den Offenbarungsgehalt auf die Gesamtheit der ursprünglichen Anmeldungsunterlagen und auf das ankommt, was aus ihnen aus fachmännischer Sicht unmittelbar und eindeutig als zur Erfindung gehörend hervorgeht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 28/06, GRUR 2010, 513 Rn. 29 mwN - Hubgliedertor II).
  • BGH, 28.08.2012 - X ZR 99/11

    Fahrzeugwechselstromgenerator

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12
    Ein Angriffsmittel wird aus dem typischerweise ebenso unbegrenzten wie unüberschaubaren Stand der Technik jedoch erst durch die Darlegung des Klägers, welchen konkreten Beitrag welche Bestandteile welcher Entgegenhaltung zu der geltend gemachten mangelnden Patentfähigkeit leisten sollen (BGH, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 Rn. 36 - Fahrzeugwechselstromgenerator).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 15 U 67/16

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer vom Kläger zu leistenden

    Unstreitige Angriffs- oder Verteidigungsmittel sind nie präkludiert (BGH NJW 2016, 3654; BGH GRUR 2013, 1272 - Tretkurbeleinheit; BGH NJW 2008, 3434).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2024 - 15 U 101/19
    Denn unstreitige Tatsachen, die erstmals in der Berufungsinstanz vorgetragen werden, sind unabhängig von den Zulassungsvoraussetzungen des § 531 ZPO zu berücksichtigen (BGH GRUR 2022, 1550 (1551) - Gehörsverletzung; BGH GRUR 2013, 1272 (1275) - Tretkurbeleinheit) .
  • BPatG, 12.11.2013 - 4 Ni 53/11

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    2) Auch wenn im Nichtigkeitsverfahren für den Senat keine Verpflichtung besteht, im Rahmen der Prüfung des geltend gemachten Nichtigkeitsgrundes fehlender Patentfähigkeit von sich aus zu ermitteln, worin die im genannten StdT relevanten Beiträge einzelner Druckschriften für die Beurteilung erfinderischer Tätigkeit liegen könnten (BGH Urt. v. 27.8.2013, X ZR 19/12 = GRUR 2013, 1272, Tz. 36 - Tretkurbeleinheit), so ist der Senat andererseits auch nicht gehindert, die vom Kläger nur insoweit herangezogenen und gewürdigten Druckschriften auch in Bezug auf weitere Aspekte dieses Nichtigkeitsgrundes, wie fehlende Neuheit, zu bewerten.

    Nach Überzeugung des Senats ist im vorliegenden Fall ausgehend davon, dass die Aufgabe aus dem Leistungsergebnis des tatsächlich gelösten technischen Problems abzuleiten ist (BGH Urt. v. 27.8.2013, X ZR 19/12 = GRUR 2013, 1272, Tz. 22 - Tretkurbeleinheit), jedoch eine spezifischer formulierte Aufgabe als objektiv zutreffend und damit maßgeblich anzusehen, da im entgegengehaltenen Stand der Technik mit der D1 (JP 54-23249 A, D1a bzw. Deutsche Übersetzung, D1b) eine dem Streitpatentgegenstand wesentlich näherkommende Druckschrift im Verfahren ist, als im Streitpatent diskutiert wurde.

    Der Senat ist deshalb auch im Rahmen des im Nichtigkeitsverfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 87 Abs. 1 PatG jedenfalls nicht  verpflichtet, von sich aus zu ermitteln, worin diese relevanten Beiträge liegen könnten (weitergehend  BGH Urt. v. 27.8.2013, X ZR 19/12 = GRUR 2013, 1272, Tz. 36 - Tretkurbeleinheit).

    Dies gilt auch, wenn die Darlegung der Klägerin - wie vorliegend - keine vollständige Merkmalsanalyse enthält, sondern nur eine Würdigung im Hinblick auf die technische Bedeutung einzelner Merkmale für ein Naheliegen, zumal nach bisheriger Rechtsprechung auch bei EP-Patenten die fehlende Neuheit keinen eigenständigen Nichtigkeitsgrund bildet, sondern nur einen unterschiedlichen rechtlichen Aspekt fehlender Patentfähigkeit i.S.v. Art. 11 § 6 Abs. 1 lit. 1 IntPatÜG; § 138 Abs. 1 lit. a EPÜ; §§ 22 Abs. 1, 21 Abs. 1 Nr. 1 PatG; hierzu Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 5. Aufl., Rdn. 63; vgl auch BGH Urt. v. 27.8.2013, X ZR 19/12 = GRUR 2013, 1272, Tz. 36 - Tretkurbeleinheit; Keukenschrijver/Busse, PatG, 7. Aufl., § 21 Rdn. 28 und 30).

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